Mitgliedschaft

Mitglieder der Deutsch-Indischen Gesellschaft e.V. können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und nicht eingetragene Vereine sein, die ein Interesse an der Förderung der Beziehungen zwischen Indien und der Bundesrepublik Deutschland haben.

Eine Mitgliedschaft ist direkt bei den einzelnen Zweiggesellschaften vor Ort oder über die Bundesgeschäftsstelle in Stuttgart möglich.

Über die Aufnahme in eine Zweiggesellschaft entscheidet deren Vorstand, über die unmittelbare Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet der Vorstand der Gesellschaft.

Nach oben scrollen